Impressum
Haftungsauschluß.
AGB.
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DesignWorkShop
Mediengestaltung
§ 1. Allgemeines, Vertragsgegenstand
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil eines jeden Vertrages des DesignWorkShop (kurz DWS), Töpfergrubenweg 14 / 95030 Hof Deutschland im Folgenden auch als Webdesigner bezeichnet. Änderungen, Erweiterungen oder Aufhebungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden oder wenn es sich um eine von dem Provider schriftlich bestätigte Abmachung handelt. Sollten Teile dieser AGBs ungültig sein oder ungültig werden, so verpflichten sich der Kunde und der Provider, diesen ungültigen Teil durch einen Teil zu ersetzen, der dem ursprünglich gewollten am nächsten steht. Der Provider ist berechtigt die Vertragsbedingungen oder die Preise zu ändern. Die DWS arbeitet mit Partnerunternehmen sowie ggf. freie Dienstnehmer (vormals Freelancer) im Inland und Ausland zusammen, die einen Teil der gegenständlichen Dienstleistungen zur Verfügung stellen bzw. erfüllen. Für die Nutzung der Dienstleistungen seitens der DWS wird ein Internetzugang seitens des Vertragspartners vorausgesetzt.
§ 2. Lizenz-, Uheberrechte
Jeder von uns übernommene Auftrag ist ein Urheber-Werksvertrag mit lizenzrechtlichem Teilinhalt und urhebergesetzlich geschützt. Unsere Ideenfindung, Entwürfe, Werk- und Reinzeichnungen, Aufzeichnungen jeglicher Art sowie Computerdaten sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urhebergesetz (kurz UrhG) geschützt. Ohne Einwilligung der DWS dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder nachgeahmt werden. Sie dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck, wofür der Auftraggeber mit der Zahlung des Lizenzhonorars das einfache ausschließliche Nutzungsrecht erwirbt, im vereinbarten Umfang für ggf. die vereinbarte Nutzungsdauer verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung der DWS und nach Zahlung eines Lizenzhonorars für die Übertragung des entsprechend erweiterten oder eines vereinbarten weiteren Nutzungsrechtes gestattet.
§3. Honorar, Einbehaltungen, Teil-, Vorauszahlungen
Unsere Honorarabrechnung erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen aktuellen Preisliste der DWS. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung von Reinzeichnungen, Umarbeitung abgeschlossener Leistungen, Manuskriptstudium, zusätzliche Entwürfe, Überwachung der Herstellung etc. werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet. Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrags, dh. auch Besprechungen, Anbotslegung, Schulungen etc. notwendig sind, werden die entstandenen Reisekosten und Spesen gesondert erhoben. Dasselbe gilt für die von uns verauslagten Kosten für technische Hilfsarbeiten, besonders Materialien, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reprosatz, Druck etc. Unsere Honorare sind bei Abnahme der Arbeiten, spätestens jedoch 14 (Kalender-)Tage nach Aushändigung der Entwürfe, der verbindlichen Pläne und Vorlagen (Zeichnungen, Fotos, Reinzeichnungen etc.) ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sind die bestellten Arbeiten nur in Teilen abnehmbar, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des jeweiligen Teils, spätestens jedoch 14 (Kalender-)Tage nach Aushändigung der Entwürfe, der verbindlichen Pläne und Vorlagen (Zeichnungen, Fotos, Reinzeichnungen etc.) fällig. Bei Nichtabnahme der Entwürfe, vollbrachte Leistung und/oder vorzeitiger Stornierung wird die Hälfte des vereinbarten Honorars als Aufwandsentschädigung geltend gemacht (auch Abschlagszahlung bezeichnet), wobei die Entwürfe und Vorschläge uneingeschränktes Eigentum der DWS und deren Partner bleiben. Dem Auftraggeber ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Honorars, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Kommt der Besteller trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Besteller vor, oder lag bei Vertragsabschluss mangelnde Bonität vor, die DWS aus zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlichen Gründen nicht bekannt war oder nicht bekannt sein konnte und die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt die Honorare fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, darüber hinausgehende Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Sollten binnen 30 Tagen nach einer ersten Mahnung keine Zahlungseingänge seitens des Kunden für die bereitgestellte Leistung eingehen, behält sich die DWS vor, den ausstehenden Betrag per Inkasso vom jeweiligen Unternehmen bzw. dem jeweiligen Vertragspartner oder für dessen Haftenden einzufordern, sowie sämtliche Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen. Dies gilt bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Forderungen. Zusätzlich wird ggf. eine Bearbeitungsgebühr über 5,00 EUR zzgl. 20% USt erhoben.
§ 4. Eigentumsrecht, Rückgabe von erhaltenen Daten
Alle Entwürfe, Daten, Ausarbeitungen und Leistungen der DWS, gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, bleiben Eigentum der DWS. Die Originale, Entwürfe bzw. Daten des Interssenten, Bestellers bzw. Kunden werden von DWS sofern von diesem ausdrücklich gefordert nach angemessener Frist zurückzugeben. DWS ist nicht zur Speicherung und Aufbewahrung der zuvor vom Interessenten, Besteller bzw. Kunden Unterlage verpflichtet. DWS wird diese nach einem angemessenen Zeitraum jedoch nicht vor 30 Tage nach Beendigung der Leistungserbringung sofern von diesem gefordert zurückerstatten bzw. behält sich das Recht vor diese ggf. auch zu vernichten.
§ 5. Inhalte und deren Korrektheit
Texte, Bildmaterial und sonstige Daten werden von uns nach bestem Wissen sorgfältig gelesen bzw. betrachtet. Notwendige Konvertierungen und Aufbereitungstätigkeiten werden getrennt in Rechnung gestellt. Druckfertige Vorlagen und Korrektur-Abzüge hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und soweit erforderlich zu korrigieren und mit seinem Einverständnis versehen an uns zurückzusenden. Erfolgt eine solche Prüfung bzw. Genehmigung innerhalb von maximal 7 (Kalender-)Tagen nicht ist DWS einvernehmlich berechtigt von einer solchen auszugehen und die Inhalte als uneingeschränkt abgenommen zu betrachten. Eine Haftung für dennoch vorliegende Satz- und Druckfehler übernehmen wir nicht, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits oder vorsätzliches Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt.
§ 6. Zulässigkeit von Aufträgen
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des jeweiligen Auftrags wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftrag gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetzte verstößt. In diesem Zusammenhang gelten auch die Auflagen aus §5 (Veröffentlichte Inhalte und deren Haftung, AGBs für Webhosting) als einvernehmlich vereinbart. Soweit bekannt, werden wir auf rechtliche und sonstige Risiken hinweisen. In keinem Fall haften wir wegen der in dem Auftrag enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. DWS haftet auch nicht für die patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. Von eventuellen Ansprüchen Dritter, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, hält der Besteller bz. Auftrageber DWS auf erstes Anfordern inklusive hieraus entstehender Kosten und Gebühren frei. Wir verpflichten uns, den Besteller von der etwaigen Geltendmachung von Ansprüchen unverzüglich zu benachrichtigen und eventuellen Ansprüchen Dritter in Abstimmung mit ihm entgegenzutreten.
§ 7. Korrekturmuster
Vor der Ausführung einer Publizierung bzw. Vervielfältigung ausgearbeiteter Werke und Inhalte sind DWS vom Auftrageber Korrekturmuster vorzulegen um ggf. einen Ersatzanspruch des Auftraggebers zu wahren. Die Überwachung der Publizierung bzw. Vervielfältigung ausgearbeiteter Werke durch DWS bleibt je Beauftragung einer besonderen zusätzlichen Vereinbarung vorbehalten.
§ 8. Belegexemplare
Von allen Publizierten bzw. vervielfältigten Arbeiten (ausgenommen rein digitale online publizierte Arbeiten) sind DWS vom Auftraggeber 5 einwandfreie Belege unentgeltlich zu überlassen. Bei ausschließlich online publizierten bzw. vervielfältigten Arbeiten wird 1 einwandfreier Belegt (Kopie) als angemessen vereinbart. DWS behält sich das Recht vor ggf. diese Belegexemplare selbst zu erstellen bzw. durch Dritte erstellen zu lassen und ggf. etwaige Kosten dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die DWS überlassenen Belege (Belegexemplare) können seitens DWS zu Refferenz und Werbezwecken verwendet werden, sofern nicht eine verbindliche schriftliche anderslautende Bestimmung des Auftragsgebers vorliegt.
§ 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags oder angemessener Wahrung beidseitiger Interessen am nächsten kommen. Anderen Bestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln nicht berührt. Die DWS ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten an Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern sich die DWS für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt. Erfüllungsort für alle Leistungen, sowie der Gerichtsstand ist in jedem Falle Hof (Deutschland).
Die vorliegenden sind mit sofortiger Wirkung für alle Geschäftsangelegenheiten und Verein- barungen der DWS bindend und ersetzen alle ggf. bereits bestehenden Geschäfts- bedingungen bzw. -Bestimmungen.
